| Forum » Flächenermittlungen / Aufmass » Wohnfläche kleiner als vertraglich festgesetzt!! |
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24.03.10 20:25 Nova
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Wohnfläche kleiner als vertraglich festgesetzt!!
Sehr geehrtes Forum, ich benötige Hilfe in folgendem Fall: Wohnfläche eines Neubauhauses(Reihenhaus) ca. 4,5qm kleiner als vertraglich festgesetzt! Aufgefallen über eine Wohnbauförderung welche den Flur im Keller nicht als Wohnfläche festsetzt und eben die o.a. qm-Zahl streicht! Ärgerlich da Gesamtwohneinheit eh schon recht "klein" (<120qm) ausfällt! Bauabnahme noch nicht erfolgt!! Kann ich beim Bauträger eine Wertminderung anfordern? Wie berechnet man Wert Wohn-Nutzfläche pro qm? Danke und Grüße Nova
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26.03.10 08:18 Aufmesser
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Re: Wohnfläche kleiner als vertraglich festgesetzt!!
Hallo, ob Du eine Wertminderung ansetzten kannst müsstest Du mit einem Anwalt klären... ich würde es persönlich so empfinden, das es möglich sein sollte... der Bauträger möchte ja auch 100 % der Summe haben...also solltest Du auch 100 % der Wohnfläche erhalten !! Bzg. der Wohnfläche / Nutzfläche ....dazu wäre es wichtig zu wissen was vertraglich genau definiert wurde.... Schau mal hier http://www.aufmassprofis.de/wohnflaechenverordnung-woflv.php und auch hier http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/wohnflaeche.html...vielleicht hilft das ja..
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10.03.11 23:13 Keven
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Re: Wohnfläche kleiner als vertraglich festgesetzt!!
Genau, da musst du erst deinen Vertrag überprüfen. Am bsten von einem FACHANWALT. Es kann gut möglich sei, das die sich abgesichert haben und du die 100 Prozent bezahlen musst.
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