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Forum » Flächenermittlungen / Aufmass » Hobbykeller nach WflVO?  1
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29.05.08 13:15
Armin

nicht registriert



Zitat
Hobbykeller nach WflVO?


Wie ist die Fläche eines Hobbykellers nach WflVO zu betrachten, zu 50 % oder ganz, bzw gar nicht?

29.05.08 14:00
admin 



Zitat
Re: Hobbykeller nach WflVO?

Nach Wohnflächenverordnung gehören Kellerräume nicht zur Wohnfläche.

Ob es dann "Hobbykeller" genannt wird ist unerheblich, es ist kein Wohnraum.

Editiert 29.05.08 14:01

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