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17.03.08 17:57 energing-ka
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Energieausweis Energiepass im Internet
Einige wichtige Hinweise für Hausbesitzer, die sich im Internet (weil es dort so billig ist) einen Energieausweis besorgen um der ab 1. Juli 2008 beginnenden Pflicht nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) Genüge zu tun:
- wenn Sie während der 3 letzten Heizperioden Sanierungen an Ihrem Haus vorgenommen haben, durch die sich die energetische Qualität verbessert (z. B. Wärmedämmungen, neue Fenster, Heizung etc.) darf nach EnEV kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, da die (alten) Energiekennwerte dann mehr oder weniger falsch sind. Möglich ist jedoch der bedarfsorientierte E-Ausweis. Wenn Sie die Möglichkeit haben abzuwarten, bis 3 komplette Heizperioden NACH der Sanierung vorliegen, tun Sie es. - falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach solchen Sanierungen gefragt wird, werfen Sie ihn am besten in den Papierkorb !
- wenn Sie eine thermische Solaranlage haben, sollte das im Energieausweis berücksichtigt werden, da er sonst falsch ist - falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach einer Solaranlage gefragt wird, ........
- im Energieausweis sind Modernisierungsvorschläge zwingend vorgeschrieben, falls solche kostengünstig möglich sind. Dazu muss der Aussteller einige Informationen von Ihnen anfordern über Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke, Heizung etc., damit er den energetischen Zustand beurteilen kann. - falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach den Außenbauteilen gefragt wird, ........
- wenn Sie eine Ölheizung haben, aber nur die Liefermengen bei Anlieferung bekannt sind (z. B. aus Lieferscheinen oder Rechnungen), kann daraus kein exakter Verbrauch ermittelt werden, wenn die zum Zeitpunkt der Lieferungen in den Tanks befindliche Restmenge nicht bekannt ist. Wenn Sie von Ihrem Ausweisersteller nicht darauf hingewiesen werden dass er exakte Verbräuche benötigt, zweifeln Sie hoffentlich, denn der aufgrund von Liefermengen erstellte Ausweis wäre falsch. Als Grundlage für die Verbrauchserfassung bei Ölheizung können nur gemessene oder errechnete (Heizkostenverordnung!) Verbräuche dienen.
- wenn Sie ein MFH besitzen mit Wohnnutzung in den OG's und Ladengeschäft im EG, sind nach Energieeinsparverordnung EnEV i. d. R. getrennte Ausweis erforderlich, je einer für die Wohnnutzung und einer für die gewerbliche Nutzung. Ein ordentlicher Erfassungsbogen muss Sie darauf hinweisen. - falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach einer eventuellen gewerblichen Nutzung gefragt wird, ........ - nicht jeder, der Ausweise für Wohngebäude ausstellen darf, hat auch die Berechtigung, Ausweise für gewerbliche Nutzung / Nichtwohngebäude auszustellen. Lassen Sie sich auf jeden Fall vom Anbieter seine Ausstellungsberechtigung darlegen.
Last but not least: wenn Sie Ihr Häuschen selber bewohnen und nicht verkaufen oder vermieten wollen, brauchen Sie keinen Energieausweis, auch nicht nach dem 1. Juli 2008 ! _________________ Greetings!
energing-ka • Ihr Energiespar-Ingenieur
Editiert 17.03.08 17:58
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17.03.08 18:41 admin

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Re: Energieausweis Energiepass im Internet
@ energing-ka
abermals Danke für die ausführlichen Erklärungen... da ist nichts mehr hinzuzufügen...
außer diesem Link, um noch einige weitere Informationen zu erhalten.....
http://www.energieausweis-energiepass-beratung.de
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19.03.08 09:51 admin

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